– Kampfmittelsuche in Laufgräben – reine Alibiveranstaltung Das tragische Unglück in Göttingen hat sofort “routinemäßig”, wie in den Agenturen gemeldet, die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Dabei wird gegen den Einsatzleiter des Kampfmittelräumdienstes ermittelt, obwohl gerade diese Menschen uns alle vor Schaden bewahren wollten. Das veranlasst uns, jetzt nochmals auf die massiven Verstöße der Beteiligten – Bayer, Wingas und Regierungspräsident Büssow – beim Bau der weiter heftig umkämpften CO-Pipeline zu erinnern. Dazu läuft auch bereits seit August 2009 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und wird nach einem jüngst erteilten Zwischenbescheid weiterverfolgt. Der Fall in Göttingen hat aber besonders deutlich aufgezeigt, dass eine genaue Kampfmittelsondierung auch unter der CO-Leitung zu verlangen ist.. Die bisher hauptsächlich vorgeführten Laufgräbenüberprüfungen riechen stark nach einer Alibiveranstaltung und sind bei weitem nicht ausreichend, eine Kampfmittelfreiheit – und insbesondere Bombenfreiheit – auch nur annähernd zu belegen. Interessant ist auch, dass Büssow zu dem Göttinger-Bombenunfall dem Kampfmittelräumdienst ein Redeverbot auferlegt haben soll. Wahrscheinlich tat er dies auch , weil ja vor einiger Zeit eine Bombe mit Säurezünder per LKW von Duisburg nach Haan (Kreis Mettmann) transportiert und dann dort erst entsorgt wurde und nur durch Zufall nicht explodierte. Regierungspräsident Büssow, in Düsseldorf als Landtagskandidat bei der Wahl gescheitert, wird sich weiter mit dem Problem herumschlagen müssen und es reicht nicht aus, sich auf seiner Homepage stereotyp zu äußern mit seinem Standardsatz: “Es wurden keine Kampfmittel gefunden.” Vielmehr stellt sich jetzt noch mehr die Frage: Sucht man an den richtigen Stellen und hat man die eigentlichen Problemflächen überhaupt im Visier?