Neuer Zoff um Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP)

– Kreis Mettmann und Büssow weiter im Clinch Der Kreisverwaltung Mettmann liegt der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) aktuell nur in einer Version mit Stand vom 22.10.2008 vor. Wie Rechtsdezernent Nils Hanheide in Mettmann am 14.06.2010 im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verbraucherschutz berichtete, beinhaltet dieser AGAP: • allgemeine Angaben zur CO-Pipeline (u. a. Verfahrens- und Bauliche Beschreibung, Zufahrtsmöglichkeiten, Gefahrenschwerpunkte) • eine Darstellung der Gefahrenabwehrkräfte und -einrichtungen des Betreibers (Interne Gefahrenabwehrkräfte, Zusammenarbeit mit externen Gefahrenabwehrkräften, Einrichtungen und Ausrüstungen) • einen Alarmplan (Alarmierungswege und -ablauf Maßnahmenplan) • Darstellungen der vorzuhaltenden Hilfsmittel und speziellen Fachkräfte (Geräte und Ausrüstungen, spezielle Fachkräfte) • sowie Planunterlagen Der AGAP ist also nur ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der mit den Einsatzplänen der örtlichen Feuerwehren und den Schutzplänen abgestimmt werden muss. Die ursprünglich im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Vorgabe, dass der AGAP für die jeweils örtlich zuständigen Feuerwehren abgestimmte Einsatzkonzepte zu enthalten hat, ist mit Erlass von Büssow´s Planergänzungsbeschluss von Oktober 2008 ersatzlos entfallen. Nach heutigem Stand hat keiner der Beteiligten dem AGAP der Betreiberin zugestimmt!”, so heißt es wörtlich in den schriftlichen Ausführungen. Regierungspräsident Jürgen Büssow hält seine Koordinierungsarbeit jedoch für beendet. Damit versucht sich Büssow – wieder einmal – aus der Verantwortung zu stehlen mit den Sonderschutzplanungen im Kreis Mettmann und die Abstimmungen von Bayer mit den örtlichen Feuerwehren will er sich nicht mehr beschäftigen.

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