BUND PRESSEinformation: Steinkohlekraftwerk Datteln 4

Bezirksregierung bestätigt Rechtswidrigkeit aller Teilzulassungen / Trotzdem darf teilweise weitergebaut werden / BUND reagiert mit Unverständnis Düsseldorf, 23.06.2010 – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich in der heutigen Entscheidung der Bezirksregierung Münster zum E.ON-Steinkohlekraftwerk in Datteln in seiner Einschätzung von der Rechtswidrigkeit aller Teilzulassungen erneut bestätigt. Auf “großes Unverständnis” beim BUND stößt allerdings der Umstand, dass die Bezirksregierung trotzdem die Vollziehung der ausdrücklich als rechtswidrig erkannten 2. und 3. Teilgenehmigung zulässt. Die Umweltschützer forderten die Landesregierung auf, “nun endlich die Konsequenzen aus der Rechtswidrigkeit zu ziehen und das Hick-Hack um den Dattelner Kraftwerks-Schwarzbau zu beenden”. Aus eigenem Antrieb sei die Bezirksregierung offenbar nicht bereit, die bisherige Duldung rechtswidrigen Verhaltens von Großinvestoren aufzugeben. Dies zeige auch, welche Bedeutung die politische Kontrolle und die Verbandsklagemöglichkeiten von Privatpersonen und Umweltschutzverbänden hätten, um einseitiges Verwaltungshandeln zu Lasten des Umwelt- und Naturschutzes zu unterbinden. Die Bezirksregierung Münster hatte heute (Mittwoch) Anträge des BUND abgelehnt, die Bautätigkeit auf der Kraftwerksbaustelle in Datteln insgesamt zu unterbinden und die bisher ergangenen Zulassungsbescheide aufzuheben. Sie begründete die Ablehnung im Wesentlichen damit, dass vorgeblich alle Planungsträger auf Landes-, Regionalplanungs- und Gemeindeeebene bekundet hätten, Fehlerheilung betreiben zu wollen. Auch wenn die Bescheide jetzt rechtswidrig seien, wolle man diese noch nicht aufheben, sondern zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Anlass war ein Antrag des BUND vom 16. März 2010 auf Aussetzung der Vollziehbarkeit sowie auf Rücknahme von Vorbescheid und sämtlicher Teilgenehmigungen. Dem war die Bezirksregierung bislang nur in Teilen gefolgt. Mit der heutigen Entscheidung verbleibt zunächst der Status quo. Danach bleibt der Großteil der Bauarbeiten gestoppt, lediglich die Maßnahmen im Rahmen der 2. und 3. Teilgenehmigung dürfen fortgesetzt werden.

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