Neuer Baustopp-Antrag des BUND „Salamitaktik unter permanenter Missachtung der Rechtsprechung“ / BUND erwägt Fachaufsichtsbeschwerde Düsseldorf, 15.10.2010 – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bei der Bezirksregierung Münster einen neuen Antrag auf Aufhebung des Vorbescheides sowie der Teilgenehmigungen zum Steinkohlekraftwerk Datteln 4 eingereicht. Ziel ist ein vollständiger Baustopp für das umstrittene E.On-Vorhaben. Der BUND hält es für nicht länger hinnehmbar, dass mehr als ein Jahr nach der Aufhebung des Bebauungsplans und trotz bestätigter Rechtswidrigkeit aller immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen noch immer weitergebaut wird. Diese „Salamitaktik zugunsten von E.On und unter permanenter Missachtung der Rechtsprechung“ müsse sofort beendet werden. Nachdem die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW von 1995 zur Energieversorgung mit Wirkung vom 6. September 2010 eingestellt hatte, verbleibt der Bezirksregierung nach Auffassung des BUND keine rechtmäßige Möglichkeit mehr, den teilweisen Weiterbau des Kraftwerks zuzulassen. Maßgeblich sei allein, dass nicht nur das Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 2009 Rechtskraft erlangt hat, sondern gleichzeitig kein Verfahren anhängig ist, mit welchem auch nur theoretisch eine der Kraftwerksplanung günstige Änderung der planerischen Grundlagen betrieben wird. Der von der Bezirksregierung Münster zuvor unterstellte begonnenen „Heilungsprozess“ sei auf der maßgeblichsten obersten Stufe nicht mehr im Gange. Nach Einschätzung des BUND ist es weniger denn je absehbar, dass für das Vorhaben neues Planungsrecht geschaffen wird. Im Gegenteil: Aufgrund der Aussagen im rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 03.09.2010 (10 D 121/07) stehe fest, dass die Kraftwerksplanung den Vorgaben des weiterhin gültigen LEP 1995 widerspricht. Trotzdem habe es die Bezirksregierung Münster bislang abgelehnt, eine Rücknahme des Vorbescheids und der diversen Teilgenehmigungen auszusprechen. Zwar war die Vollziehbarkeit der 4. und 5. Teilgenehmigungen aufgrund der Klage des BUND ausgesetzt worden. Auf Antrag von E.On seien danach allerdings wieder einzelne Baumaßnahmen angeordnet und der Baustopp so sukzessive ausgehöhlt worden. Der BUND sieht in der bisherigen Praxis der Bezirksregierung eine Verletzung der Amtspflicht und kündigte die Prüfung einer Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall an, dass „der längst überfällige komplette Baustopp weiterhin hintertrieben wird“.