BUND PRESSEinfo:Kraftwerk Lünen: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs naht

Mehr Klagerechte für Umweltverbände? / Auch Kraftwerk Datteln auf dem Prüfstand Düsseldorf, 26.11.2010 – Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg im Rechtsstreit um das umstrittene Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen rückt näher. Wie der Gerichtshof jetzt mitteilte, werden die Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston am 16. Dezember 2010, 09.30 Uhr, in öffentlicher Sitzung vorgetragen (Rechtssache C-115/09). Die Schlussanträge der Generalanwaltschaft dienen der Vorbereitung des Urteils des Gerichtshofes, welches sich der BUND noch im 1. Quartal 2011 erhofft. Das vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betriebene Verfahren ist von bundesweiter Bedeutung. Der EuGH muss klären, inwieweit Umweltverbänden wie dem BUND gemäß europäischem Recht ein vollumfängliches Klagerecht in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zusteht. Nach dem deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wird dieses Klagerecht auf Verletzungen des Rechts Einzelner begrenzt. Danach wäre die Beachtung von Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Natur z.B. in Kraftwerksgenehmigungsverfahren nicht einklagbar. Unmittelbarer Auslöser des Verfahrens ist die Klage des BUND gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kohlekraftwerks in Lünen. Das Verfahren ist aber auch von großer Bedeutung für die derzeit unter Verweis auf den Ausgang des EuGH-Verfahrens ruhend gestellte Klage des BUND gegen die Genehmigung für das Kohlekraftwerk Datteln 4. Setzt sich der BUND vor dem Europäischen Gerichtshof durch, würden sich Umweltverbänden als Anwalt der Natur weitere Klagerechte gegen rechtswidrige industrielle Großvorhaben eröffnen.

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