Bürgerrecht durch Abmahnung ausgehebelt? Leserbrief von K.Marquardt Die in der Presse angekündigte Information der Bürgerinitiative LOK über die beantragte Erhaltungssatzung für ihre Siedlung im Hildener Süden fand nicht statt – warum nicht? Inzwischen nannte man mir einen plausiblen, aber erschreckenden Grund dafür: Der Gemeinnützige Bauverein Hilden e.V. hatte mit einer Abmahnung einiger Mitglieder und der gleichzeitigen Androhung sie aus der Genossenschaft auszuschließen zum Schweigen gebracht. Der Ausschluss zöge übrigens eine sofortige Kündigung des meist schon lange bestehenden Mietverhältnisses nach sich. Es ist unglaublich und erschreckend: Ein verfassungsmäßiges, verbrieftes Bürgerrecht soll durch eine Abmahnung von Seiten des Bauvereins mehr oder weniger außer Kraft gesetzt werden. Das kann und darf es in unserem demokratischen System nicht geben, dagegen müssen alle Parteien in Hilden Einspruch einlegen – oder soll dem mündigen Bürger ein „Maulkorb“ angelegt werden, weil seine Meinung einer Genossenschaft nicht passt? Drohgebärden statt sachlicher Auseinandersetzung – Satzungsrecht steht über Verfassungsrecht? Das doch hoffentlich nicht!!