In Nordafrika gelingt Menschen der friedliche Umsturz von Diktaturen Und in dieser unserer ach so hochgelobten deutschen Demokratie werden Menschen massiv unter Druck gesetzt und sollen auf Grundrechte verzichten… Wie gemeinnützig ist ein Verein, der sowas betreibt? Hat er den Status „gemeinnützig“ noch verdient? Schauen Sie die vollmundigen Versprechungen auf seiner Homepage an. Und für ein paar Hintergrundinformationen diesen Leserbrief . Rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.03. wurden die „Drohbriefe“ zugestellt. Wen wundert es da, dass diese TOPs u.A. auf der Tagesordnung (mit weiter führenden Links) stehen? 2.1 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für die Straße An den Linden 2.2 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für die Straße Kirschenweg 2.3 Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für die Straße Kölner Straße/ Ohligser Weg u.a. 3.1 Antrag des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden eG vom 18.11.2009: Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens für den Bereich An den Linden / Ohligser Weg / Kirschenweg Wetten, dass die Anträge nach §24 GO – natürlich in ergebnisoffener Abwägung – abgelehnt werden und dem Antrag des Bauvereins statt gegeben wird… Die Briefe des Bauvereins an die betroffenen Mieter können wir Ihnen leider nicht bieten – dazu sind die Betroffenen viel zu sehr eingeschüchtert worden. Ach ja, fast vergessen: die abgemahnten Mieter haben auf eigene Rechnung saniert. Der „gemeinnützige“ Verein lässt lieber leer stehen und verkommen – dann rechnet sich der Abriss und Neubau so viel leichter.