Leserbrief von Jürgen Schedler Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass das Verhalten des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden e.V. immer groteskere Formen annimmt. Nun werden vereinzelte unbequeme Genossen schon dafür abgemahnt, ihre ihnen verfassungsrechtlich zugestandenen Bürgerrechte auszuüben. Obwohl vielfach zitiert, dass auf die Anwohner kein Druck ausgeübt werde, droht man ihnen nun damit, sie aus der Genossenschaft auszuschließen und sie somit auf die Straße zu setzen. Quell des Ärgers seitens des Vorstandes sind die beim Rat der Stadt Hilden gestellten Anträge auf Erhaltungssatzung gemäß §172 BauGB – ein politisches Instrument, dass jedem Bürger einer Stadt zusteht. Und ein Antrag, der beim Landschaftsverband Rheinland auf Zustimmung gestoßen ist. Richtig, laut Genossenschaftsrecht ist ein Ausschluss aus einer Genossenschaft in der Theorie möglich, aber auch dann, wenn man das tut, was von einem mündigen Bürger erwartet wird? Wenn man andere mündige Bürger mit Informationen versorgt, damit diese sich selbst eine Meinung bilden können? Welche Machtposition spricht sich der Vorstand der Genossenschaft da eigentlich zu, wenn er mit einem Federstrich Bürgerrechte verwehren will? Diese Praktik passt wohl eher zu mittelalterlichen Feudalherren und nährt die Frage, wieso der Vorstand eigentlich eine demokratische Bewegung innerhalb seiner Genossenschaft fürchtet?!