BUND: “Herausragender Erfolg zur Stärkung der Bürgerrechte” / Chancen zur Verhinderung umweltschädlicher Kohlekraftwerke steigen Luxemburg/Düsseldorf/Berlin, 12.05.2011 – Mit einem Urteil von bundesweiter Bedeutung hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben wie zum Beispiel gegen Kohlekraftwerke gestärkt. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen. Nach deutschem Recht war eine gerichtliche Kontrolle bislang stark begrenzt. Dies widerspricht jedoch europäischem Recht, dass ein Klagerecht bei allen Vorhaben vorsieht, die Interessen der Allgemeinheit tangieren. “Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein herausragender Erfolg zur Stärkung der Bürgerrechte in Genehmigungsverfahren für industrielle Großvorhaben”, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier. “Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken.” Bisher konnten Umweltverbände in Deutschland rechtswidrige Beeinträchtigungen der Umwelt durch Kohlekraftwerke und andere nach dem Bundesimmissionsschutzrecht zu genehmigende Anlagen nur in äußerst eingeschränktem Umfang gerichtlich prüfen lassen. Ausgerechnet Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers oder der vorsorgenden Luftreinhaltung konnten von Umweltverbänden nicht vor Gericht geltend gemacht werden. In einem vom Münsterschen Oberverwaltungsgericht dem EuGH vorgelegten so genannten Vorabentscheidungs-Ersuchen ging es deshalb um die Frage, ob diese Einschränkung der Klagerechte mit europäischem Recht vereinbar sei. “Diese Frage wurde eindeutig zu unseren Gunsten entschieden”, begrüßte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND Nordrhein-Westfalen das Urteil. “Mit dem Urteil steigen auch die Chancen des BUND, als Anwalt von Umwelt- und Naturschutz überflüssige und klimaschädliche Kohlekraftwerke zu verhindern.” Ganz konkrete Auswirkungen habe das EuGH-Urteil aktuell vor allem auf die BUND-Klagen gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Lünen und Datteln in Nordrhein-Westfalen. Derzeit werden beide Kraftwerke wegen der laufenden Klagen von den Betreibern auf eigenes Risiko gebaut. Setzt sich der BUND in den weiteren Verfahren durch, müssten die milliardenteuren Bauten wieder abgerissen werden. Der BUND erwarte jetzt von der Bundesregierung, das deutsche Recht zügig an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Unabhängig davon sieht der BUND die Politik und die Verwaltungen in der Pflicht, für rechtswidrig erkannte Vorhaben wie den Schwarzbau des Dattelner Kraftwerks zu stoppen. Der Umgang mit massiven Rechtsverstößen dürfe nicht davon abhängig sein, ob der BUND klagt oder nicht. Politik und Verwaltungen dürften sich nicht aus der Verantwortung stehlen und den Umwelt- und Naturschutz in die alleinige Obhut von Umweltverbänden oder von Gerichten stellen. (Rechtssache C-115/09)