Start des CO-Pipeline-Verfahrens

– Rückzieher der Bezirkrregierung bei der Geogrid–Änderung – Erdbeben-Gutachter fordert weitere Untersuchungen Das Medieninteresse war riesig. Das Verwaltungsgericht hatte den Zugang zum Verfahren für Beteiligte und Interessierte bestens organisiert. Vorsitzender Richter Dr. Schwerdtfeger leitete verständlich und souverän in das Verfahren ein und auch unzulässige Zwischenrufe einer Zuhörerin konnte er ruhig und bestimmt unterbinden. Nach Darstellung der Chronologie des Verfahrens von 2007 bis 2011 durch Richter Dr. Palm tauchte schon das erste Problem für die beklagte Bezirksregierung auf. War doch die Geogrid-Matte schmaler und das Trassenwarnband anders als in der Planfeststellung vorgeschrieben verlegt und von Ihr im März 2009 per Änderungsbescheid nachgenehmigt worden. Jetzt wollte man diese Änderung einfach wegfallen lassen. Nach Belehrung durch Dr. Schwertfeger musste sich die Bezirksregierung zu einer formellen Rücknahme des Änderungsbeschlusses und Bayer zum Verzicht auf weitere Rechtsmittel dagegen bereit erklären. Die Kläger behalten sich aber vor, diese wie die vielen übrigen Änderungsgenehmigungen in diesem Mammutverfahren weiter zu bearbeiten. Vor allem auch, weil Bayer ja schon eine weitere Variante zu Geogrid etc. im Köcher hat, das in das “nächste” Verfahren eingebracht werden muss, da es in diesem Verfahren nicht behandelt werden kann. Dann konnte der mit etwa einstündiger Verspätung eintreffende Erdbebengutachter Dr. Schwarz gehört und befragt werden. Aus den vielen eher verwirrenden Fragen und Antworten über geologische und seismografische Gutachten, DIN-Normen, Magnituden, Bedeutungsbeiwerte und sogar, welches Kartenmaterial anzuwenden ist, war für den interessierten Beobachter die Quintessenz: – Gutachter Dr. Schwarz hielt den Nachweis der Erdbebensicherheit der Leitung für möglich, wenn dies in weiteren Untersuchungen, die eigentlich schon bei der Planung der Leitung hätten gemacht werden müssen, bestätigt würde. – Die Bezirksregierung verteidigte ihr Vorgehen und hielt keinerlei weitere Untersuchungen mehr für nötig. – Bayer versuchte mit juristischen Spitzfindigkeiten und mit selbst bestellten Gegen-Gutachtern das Gericht zu überzeugen, mit möglichst einfachen Prüfungsverfahren auskommen zu dürfen, diese zu Stand der Technik zu erklären und damit möglichst billig zu bleiben.

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