Tag zwei des CO-Pipeline-Verfahrens

– Überraschung schon am morgen – Verkündung morgen – 25.05. ab 14:00 Uhr Schon am morgen kam der Nasenstüber – sehr zur Überraschung von Bayer und Bezirksregierung. Deren am Vortag gestellte Anträge auf Fristverlängerung und weitere gutachterliche Untersuchungen zur Erdbebensicherheit wies die Kammer zurück. Beide hatten gehofft, mit solchen Nacharbeiten dem Lücken zur Erdbebensicherheit im Gerichtsverfahren schließen zu können. Die Richter machten jedoch klar, dass sie dies als Aufgabe im Planfeststellungsverfahren und nicht des Gerichtsverfahrens sehen. Der Rohrgutachter machte zunächst klar, dass er sich nicht etwa die detaillierten Planunterlagen und die ausgeführten Arbeiten angeschaut hatte, sondern nur die Übereinstimmung der geplanten Rohrstärken und -qualitäten mit den Normen und dem Stand der Technik abgeglichen hat. So spiegelt der angesetzte Sicherheits-beiwert von 1.8 eine rechnerische und nicht notwendig eine tatsächliche Sicherheit wider. Vielmehr dient dieser Wert gegenüber dem Standardwert 1.0 als Polster für nahezu alle in der Realität auftretenden Unwägbarkeiten, die nicht in der Planung berücksichtigt werden. So hat er dann auch die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt. Nach den technischen Fragen ging es um alle sonstigen Fragen , der Verfassungs-mäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes, des Gemeinwohls, der Planrechtfertigung und der Trassenalternativen. Die Erörterung war lang und breit, ohne dass es wirklich neue Aspekte gab. Danach versuchten Bayer und die Bezirksregierung mit weiterer Gutachterunterstützung doch noch die Erdbebensicherheit zu stützen und auch ihr Hin und Her beim Geogrid zu rechtfertigen. Kurz vor 18 Uhr gab es ein kurze Pause, bevor der Vorsitzende Richter die Beteiligten zur Abgabe ihrer Schlussanträge aufforderte. – Die Kläger beantragten, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und hilfsweise dessen Rechtwidrigkeit festzustellen. – Die Bezirksregierung möchte, dass die Klage zurückgewiesen wird und hilfsweise die Möglichkeit zur Planänderung oder Planergänzung. – Bayer beantragte ausschließlich die Klagen zurückzuweisen. Danach lud der Vorsitzende Richter für morgen 25.Mai 2011 um 14 Uhr alle Beteiligten, auch die Gutachter, zu dem Verkündungstermin ein.

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