– weiter Nebelkerzen für Öffentlichkeit und Börse Da wiederholt Bayer auf Seite 30 des 72 Seiten Berichtes – auch noch unter News – in einer kurzen Notiz zur umstrittenen Bayer-Giftgas-Pipeline alte Falschmeldungen. Die Überschrift “CO-Pipeline übertrifft Sicherheitsstandards” stammt noch aus den ersten Werbeschriften und ist ein Affront gegen Verwaltungsgerichte und Bezirksregierung. Schon im Dezember 2007 hatte des Oberverwaltungsgericht in Münster die Inbetriebnahme wegen Bedenken gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt: Bayer erhielt damals aber die Möglichkeit, “auf eigenes Risiko die Leitung zu Ende zu bauen.” Bayer hatte damals den Weiterbau “mit der Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Vermeidung von Innenkorrosion” begründet. Und bereits im Mai 2009 lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die von Bayer beantragte vorzeitige Inbetriebnahme ebenfalls ab, weil “das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden” sei. Auch der erste Satz behauptet etwas, was den Fakten sichtbar nicht standhält: “Bayer hat zwischen den deutschen Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen eine 67 Kilometer lange Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid errichtet.” Dass die Pipeline keineswegs “errichtet” ist, kann leicht in Hilden, Beckersheide 14 nachgeprüft werden. Dort liegt ein 20 Meter langes Rohrstück – gut sichtbar aufgebahrt – direkt an der Trasse. Dort geht es wegen offensichtlicher Baufehler Bayers schon seit September 2010 nicht weiter. So handelt es sich auch bei der dann folgenden Begründung zur Verzögerung der Inbetriebnahme “wegen gerichtsanhängiger Klagen gegen das Projekt und durch behördliche Auflagen” angesichts der mehr als 200 Einzelabweichungen von der ursprünglichen Planfeststellung um den üblichen “Haltet der Dieb” – Ablenkungsruf von Bayer in diesem Verfahren. Da mit solchen Formulierungen Bayer nicht nur die Öffentlichkeit sondern auch mögliche Anleger getäuscht werden sollen, könnte das auch ein Fall für die Börsenaufsicht werden.