Bilder: Bayer schaufelt Loch wieder zu in Hilden in der Beckersheide Ob da jetzt wirklich alles so ist, wie es sein müsste? Bericht: Die Wochenpost bringt größeren Bericht zum Stand der Co-Pipeline. Leider funktioniert der Link auf der Homepage der Wochenpost nicht, aber mit freundlicher Genehmigung von Achim Kämmerer können wir Ihnen hier das pdf-File zur Verfügung stellen: Quelle Wochenpost: Zwei Urteile, aber noch kein Ende in Sicht Beschluss: Auch wenn sich der Beschluss des OVG Lüneburg „nur“ auf eine Gas-Pipeline bezieht, sehen wir schon Anknüpfungspunke zur potentiell viel gefährlicheren CO-Pipeline. Vor dem Link zur Rechtsdatenbank hier vorweg die markanten Leitsätze des Beschlusses. Quelle Datenbank OVG Niedersachsen: Die Planfeststellungsbehörde ist nicht auf die Prüfung beschränkt, ob sich eine andere als die vom Vorhabensträger beantragte Linienführung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt. Dieser Maßstab gilt nur im Verhältnis von Gericht und Behörde. Es spricht Erhebliches für das Bestehen einer technischen Regel, Gasfernleitungen möglichst nicht in bebauten Gebieten zu verlegen. Sofern dies unumgänglich ist, sollten Gefährdungen durch die Einhaltung von Abständen verringert werden. Risiken aus dem Betrieb von Gasfernleitungen, die sich durch Abstände zu bebautem Gelände vermeiden oder verringern lassen, können im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nicht dem atomrechtlichen „Restrisiko“ gleichgesetzt werden. Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen