– noch vor Bürgeranhörung geschweige denn Offenlage wird Abriß – und Baugenehmigung erteilt für An den Linden 13-15 siehe dazu RP Printausgabe vom 01.02.2012 – online nicht verfügbar Muss das ein Mensch verstehen? Bei uns macht sich jede Menge Kopfschütteln und noch mehr Verwunderung breit. Hatte nicht der hoch gelobte Gutachter erklärt, die Ziele einer Erhaltenssatzung wären über einen Bebauungsplan sehr viel besser zu erreichen… Das stimmt aber auch nur so lange, wie nicht vorher schon Fakten geschaffen werden. Genau das passiert jetzt! Aus vielen Besuchen von Ausschusssitzungen wissen wir, ohne jetzt ein Beispiel präsent zu haben, dass Veränderungssperren an der Tagesordnung sind, wenn der neue B-Plan erst „in der Mache“ ist. Hier wird gönnerhaft darauf verzichtet. Bisher stellte es sich dem staunenden Zuschauer doch so dar, als wären die Netzwerk – Verbindungen zwischen Bauverein, Verwaltung und Rat besonders gut. Unter dieser Vorraussetzung hätte man zumindest den Schein wahren können: Der Bauverein wartet mit Abriss und Neubau bis auch dieser B-Plan nach dem Gusto des Investors durchgewunken ist.