Urteilsbegründung liegt vor Düsseldorf, 14.02.2012 – Zehn Wochen nach dem wegweisenden Trianel-Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt die 181 Seiten starke Begründung für die vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstrittene Aufhebung der Kraftwerksgenehmigung vorgelegt. Der 8. Senat des OVG unterstreicht darin die schon in der mündlichen Verhandlung aufgedeckten massiven Planungsfehler. Das Gericht war am 1. Dezember nach insgesamt dreitägiger mündlicher Verhandlung der BUND-Argumentation gefolgt, wonach die Genehmigung des geplanten 750 Megawatt-Steinkohlekraftwerks wegen gravierender umweltrechtlicher Verstöße aufzuheben sei. Trotz langjähriger Vorbereitung war der Vorhabensträger Trianel bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgefallen. Das Urteil ist über den Einzelfall hinaus höchst bedeutsam. Die OVG-Entscheidung verpflichtet alle Genehmigungsbehörden zur zukünftigen Gesamtbetrachtung aller schädlichen Umwelteinwirkungen von verschieden Projekten in einer Region. Die auch von der Bezirksregierung Arnsberg gerne praktizierte Salamitaktik, einzelne Vorhaben zu genehmigen ohne deren Summationswirkung mit anderen Vorhaben zu betrachten, ist damit unzulässig. Im Endeffekt mache das erstrittene Urteil auch deutlich, dass der stark vorbelastete Raum keine weiteren Schadstoffe mehr verträgt. Darüber hinaus deckte das Oberverwaltungsgericht in dem Urteil auch die Rechtswidrigkeit einer Erweiterungsgenehmigung der Aurubis-Kupferhütte in Lünen auf. Gegen diese Genehmigung hatte der BUND keine Klage eingereicht. Das Urteil belegt damit nach Auffassung des BUND auch eindrucksvoll die vielfältigen Versäumnisse der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde. Anstatt Anträge kritisch auf Umweltverträglichkeit zu prüfen, seien diese anscheinend nur durchgewunken worden. Als Skandal wertet der Umweltverband, dass geltendes Recht erst nach jahrelangen Prozessen vor Gericht gegen die Bezirksregierung durchgesetzt werden konnte. Ob das Kraftwerk nach einem neuen Genehmigungsantrag jemals in den Betrieb gehen kann, ließ das Gericht offen. Allerdings wiesen die Richter deutlich auf die noch ausstehende Klärung der großen wasserrechtlichen Genehmigungshindernisse hin. Obwohl Trianel zum Beispiel die von der Bezirksregierung bereits genehmigten Quecksilbereinleitungen in die Lippe unter dem Druck der BUND-Klage um 97 Prozent reduziert hat, liegen diese immer noch über den zulässigen Werten. Da das Gericht eine Revision nicht zuließ, bleibt der Beklagten jetzt nur noch die Möglichkeit einer so genannten Revisionsnichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Frist dafür endet am 10. März 2012. Letztendlich bewertet der BUND das Verfahren schon jetzt als Erfolg für den Rechtsstaat. Aktenzeichen: 8 D 58/08.AK