Planänderungsverfahren – wie, was, wann nun?

Die Pressemitteilung der Bezirksregierung zu dem Planänderungsverfahren wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Zunächst fragen sich die vielen tausend kundigen und betroffenen Bürgerinnen und Bürger, was denn jetzt in dem Verfahren überhaupt behandelt werden soll? Sind es nun alle mehr als 200 Einzeländerungen von denen etliche schon als Planergänzung 2008 „abgenickt“ wurden oder nur ein kleinerer Teil, der Bayer in den Kram und die eigene Prozessstrategie passt? Wovon hängt es ab, ob „gegebenenfalls die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet“ wird? Das Gericht hatte das schon im Eilverfahren im Jahr 2009 angemahnt. Jetzt bekommen wir die Information, dass Bayer mehr als 12 Monate nach dem letzten Planänderunsgversuch einen „neuen Antrag“ vorgelegt hat, der aber erst noch auf „Vollständigkeit und Auslegungsreife“ überprüft werden muss. Und dass Bayer die „externe Firma“ bezahlen soll, die irgendwann nach Ablauf der Einwendungsfrist mit der „organisatorischen Unterstützung des Genehmigungsverfahrens“ betraut werden soll. Ist das nicht eigentlich alles eine „hoheitliche“ Funktion der Behörde oder soll eine „präsidiale“ Unterschrift genügen? Zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Verfahrensablauf sollen sich Bürgerinnen und Bürger erst mal gedulden zwischenzeitlich will Bayer schon mal die „Öffentlichkeit unterrichten“. Bis jetzt hat Bayer sich dazu allerdings nicht geäußert… Pressemitteilung BezReg

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