BUND erstattet Strafanzeige Düsseldorf, 28.09.2012 | Wegen des verheerenden Großbrandes im Krefelder Düngemittelwerk der Firma Compo hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute bei der Staatsanwaltschaft Krefeld Strafanzeige erstattet. Der Umweltverband befürchtet, dass die Tatbestände der Luftverunreinigung, der schweren Gefährdung durch das Freisetzen von Giften sowie der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete erfüllt sein könnten. „Der Großbrand und dessen Management wirft viele Fragen auf“, sagte Angelika Horster, Chemieexpertin des BUND. „Die brennbaren Stoffe wurden anscheinend in einer circa 100 Jahre alten, holzüberdachten Halle gelagert. Ob diese inklusive der vorhandenen Technik und Ausstattung für die Lagerung brennbarer Stoffe überhaupt noch geeignet bzw. zugelassen war, gilt es jetzt zu prüfen.“ Darüber hinaus sei fraglich, ob die Lagerung der Stoffe ordnungsgemäß erfolgte und zum Beispiel die Vorschriften der Getrenntlagerung eingehalten wurden. Den BUND interessieren auch die Fragen, ob tatsächlich nur die zugelassenen Stoffe gelagert und die genehmigten Stoffmengengrenzen eingehalten wurden. Da der Betrieb der Störfall-Verordnung mit erweiterten Betreiberpflichten unterliegt, müsse auch geprüft werden, ob das erforderliche Sicherheitsmanagement und die vorgeschriebenen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in der Vergangenheit gesetzeskonform umgesetzt worden seien. Offenbar sei die Öffentlichkeit entgegen der Vorschriften nicht darüber informiert worden, welche Stoffe gelagert bzw. gehandhabt wurden und wie sich die Betroffenen im Alarmfall zu verhalten hätten. „Gesundheits- und Umweltschäden durch weitergehende Luftverunreinigungen über die gemessenen Parameter hinaus sind nicht auszuschließen“, so Horster. Zudem befürchtet der BUND, dass durch die häufigen Regenschauer während des Brandes von einem erheblichen Eintrag von sauren Schadstoffen in die geschützten FFH-Gebiete „Die Spey“ und die Rheinaue Friemersheim (Alt-Rheinarm „De Roos“) ausgegangen werden müsse. Nachhaltigen Schäden seien so nicht auszuschließen. Ebenso wenig seien die Auswirkungen auf Spielplätze und privat genutzte Gärten bekannt.