Scharfe Kritik von Bürgerinitiativen und Verbänden: SPD, CDU und FDP im Regionalverband Ruhr wollen neue „Lex E.ON“ Regionalverband Ruhr will Zielabweichungsverfahren beantragen / Kraftwerkskritiker kündigen heftigen Widerstand an / Ball liegt jetzt bei der Landesregierung Essen, 5. Juli 2013 – Bürgerinitiativen und Verbände haben heute in Essen gegen das Vorhaben des Regionalverbands Ruhr (RVR) protestiert, bei der Landesregierung ein Zielabweichungsverfahren zugunsten des gerichtlich gestoppten E.ON-Kohlekraftwerks Datteln 4 zu beantragen. Darauf hatten sich Vertreterinnen von CDU, FDP und SPD bereits im Vorfeld der Verbandsversammlung geeinigt. Aktivisten forderten die RegionalpolitikerInnen auf, die Kraftwerksfehlplanung endgültig zu beerdigen. Ein „Kohlelobbyist“ streckte den eintreffenden Mitgliedern des Gremiums zur Begrüßung kohlegeschwärzte Hände entgegen. Ringsherum demonstrierten Aktivisten mit Bannern und Plakaten unter dem Motto „Nein zu Datteln 4 – nicht die Hände schmutzig machen!“. Zu dem Aktionsbündnis gegen Datteln 4 gehören der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die Interessengemeinschaft Meistersiedlung, die B.i.B. Waltrop, Pro Waltrop, die Deutsche Umwelthilfe sowie die klima-allianz deutschland. „Das rechtlich unzulässige Zielabweichungsverfahren kommt einer neuen Lex E.on gleich“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. „Stimmt die Landesregierung der Zielabweichung zu, wäre dies eine politische Ausnahmeerlaubnis für Datteln 4. Anstatt das Recht für den Kohlemeiler zurechtzubiegen, sollte die Katastrophen-Planung endlich beerdigt werden.“ „Die Aktion heute ist nur der Auftakt. Mit einer bundesweiten Online-Unterschriftenaktion und weiteren Aktivitäten werden wir der rot-grünen Landesregierung deutlich machen, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW keine Rechtsverdrehung für Klima-Killer akzeptieren“, kündigte Susanne Jacoby vom Kampagnennetzwerk Campact an. „Die Politiker machen sich zu willfährigen Erfüllungsgehilfen des Energieriesen E.ON, indem sie versuchen, das Kraftwerk nachträglich, sozusagen durch die Hintertür, zu legalisieren. Jeder andere Bauherr, der sich Mängelliste nach „E.ON-Art“ leistet, müsste seinen Schwarzbau abreißen“, stellte Marieluise Greiwing von der Initiative B.i.B. Waltrop klar. „Die Richter des Oberverwaltungsgerichts hatten gravierende Verstöße gerügt. Der RVR kann es drehen und wenden wie er will: Die Rechtswidrigkeit der Kraftwerksplanung lässt sich im Nachhinein nicht mehr heilen.“ Mit dem Zielabweichungsverfahren versucht der RVR zwingende Vorgaben des Landesentwicklungsplans zu umgehen, die das Kraftwerk an dem jetzigen Standort verbieten. Gleichzeitig soll damit auch die Basis für die Verabschiedung eines neuen Bebauungsplans gelegt werden. Das Landesplanungsgesetz NRW sieht zwar vor, dass im Einzelfall mittels eines Zielabweichungsverfahrens ausnahmsweise von den Vorgaben der Landesplanung abgewichen werden kann, sofern die Grundzüge der Landesplanung nicht berührt werden. Das beabsichtigte Abweichungsverfahren widerspricht Zielfestlegungen der Raumordnung und ist daher unzulässig, wie bereits 2011 ein Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigte.