BUND PM: Neuer Rückschlag für Kohlekraftwerk Datteln IV

BUND setzt sich erneut gerichtlich durch /Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerden von Land und E.ON gegen Datteln-Urteil ab / Fehlinvestitionen endlich begraben Düsseldorf, 11.07.2013 – Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat jetzt die Beschwerden des Landes Nordrhein-Westfalen und von E.ON gegen das vom NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstrittene Datteln-Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zurückgewiesen. Damit ist das Urteil vom 12. Juni 2012, mit dem die grundlegende immissionsschutzrechtliche Kraftwerksgenehmigung aufgehoben wurde, rechtskräftig. Sollte E.ON an dem Kraftwerksvorhaben trotz der erneuten juristischen Niederlage festhalten, würde damit ein komplett neues immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seiner Begründung insbesondere auch die Rechtsprechung des OVG in Bezug auf die Verstöße des Kraftwerksvorhabens gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Das Gericht hatte die Kraftwerksgenehmigung als rechtswidrig erachtet, weil keine ordnungsgemäße FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden war. Trotz hoher kraftwerksbedingter Schadstoffeinträge in die Natura 2000-Gebiete der Lippeaue und der Cappenberger Wälder hatte die Bezirksregierung Münster ohne ausreichende Prüfung die FFH-Verträglichkeit des Vorhabens behauptet. „Mit der Entscheidung bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht, dass Planungen vor einer möglichen Genehmigung naturschutzfachlich geprüft werden müssen – und nicht erst nach Baubeginn“, sagte BUND-Vorstand Thomas Krämerkämper. Dies müsse auch im Hinblick auf die aktuellen Heilungsversuche des Regionalverbandes Ruhr zu denken geben. Der RVR habe sich erneut nicht ernsthaft mit dem Naturschutz auseinander gesetzt und nur die E.ON-Belange berücksichtigt. Mit der Aufhebung der Genehmigung zum Bau des Kraftwerks Datteln IV aufgrund der Klage des BUND wurde bereits zum zweiten Mal innerhalb von eineinhalb Jahren das Versagen der Planungspolitiker und Genehmigungsbehörden ans Licht gebracht. Zuvor war der Umweltverband bereits erfolgreich gegen das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen vor Gericht gezogen. „Damit haben wir ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“, konstatierte BUND-Anwalt Dirk Teßmer. Betrachte man die aktuellen Heilungsversuche, werde nicht gerade der Eindruck erweckt, die Verantwortlichen hätten aus den Gerichtsurteilen etwas gelernt. Angesichts der aktuellen Trianel-Verlautbarungen, wonach dieses Kohlekraftwerk – sollte es jemals in Betrieb gehen – allein im ersten Jahr Verluste in Höhe 100 Millionen Euro einfahren würde, appellierte der BUND an die Energiewirtschaft, sich endlich von diesen Fehlplanungen zu verabschieden. Für solche Kraftwerke sei im Energiemix der Zukunft kein Platz mehr und die Betreiber könnten mit diesen kein Geld verdienen. Für den BUND steht zudem fest, dass die Standorte der Kraftwerksplanungen Datteln IV und Trianel-Lünen aufgrund deren Lage im vorbelasteten Raum und im nahen Umfeld von FFH-Gebieten nicht genehmigungsfähig sind. BVerwG 7 B 42.12

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