Bürgerantrag soll verhindern, dass die Zukunft der Itterstadt verbaut wird In den letzten zehn Jahren hat in Hilden der Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche dreimal so stark zugenommen wie im restlichen Land. Während von 2003 bis 2013 1,3 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens dem Flächenverbrauch zum Opfer fielen, waren es in Hilden rund 3,8 Prozent des Stadtgebietes. Im Landesdurchschnitt wurden in den vergangenen zehn Jahren täglich zwölf Hektar versiegelt. Hildens Anteil daran würde bezogen auf die Stadtgröße 100 Quadratmeter ausmachen. Tatsächlich wurden an der Itter aber 270 Quadratmeter Fläche jeden Tag verbraucht. Das sind fast zehn Hektar im Jahr. Der Flächenfraß hat Folgen: während die Siedlungs- und Verkehrsfläche NRW-weit 25 Prozent der Fläche beansprucht, sind es in Hilden mittlerweile 60 Prozent. Dies hat der BUND Hilden aus den Zahlen zur Entwicklung der Katasterflächen errechnet, die IT.NRW am 5. Juli 2013 veröffentlicht hat. Dazu Claudia Roth, Sprecherin der BUND Ortsgruppe Hilden: „Der Landestrend ist bedrohlich, aber die Zahlen für Hilden sind alarmierend. Es kann kein „Weiter so“ mehr geben! Es wird Zeit, dass der Stadtrat den Raubbau zu Lasten späterer Generationen endlich beendet.“ Deshalb unterstützt der BUND den Bürgerantrag, den sechs Bürgerinnen und Bürger gestellt haben. Er soll am 18. September im Stadtentwicklungssauschuss behandelt werden. Seine zentrale Forderung: Der Flächennutzungsplan muss überarbeitet und zukunftsfest gemacht werden – gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Hintergrund: Die Siedlungs- und Verkehrsfläche gilt bundesweit als Indikator für den Flächenverbrauch. Sie umfasst: • Gebäude- und gebäudebezogene Freiflächen für unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung, Verwaltung • Verkehrsflächen: Straßen, Wege, Plätze, Schienen • Erholungsflächen: Sportanlagen, Campingplätze, Parks und Grünanlagen • Betriebsflächen: Lager und Halden, Anlagen der Ver- und Entsorgung • Friedhöfe Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist zwar nur etwa zur Hälfte versiegelt. In Folge der Nutzung gilt sie aber als nicht naturnaher Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Zudem ist die natürliche Bodenfunktion beeinträchtigt. Den Bürgerantrag finden Sie hier