– Wie soll das gehen – wer soll dahin kommen? Wie schwierig eine „gerechte“ Anhörung in einem Massenverfahren zu organisieren ist, zeigt sich in Pressemitteilung und amtlicher Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf: Pressemitteilung BezReg Amtsblatt BezReg – Seite 8 Daraus sind der Ort, die Gruga-Halle und der Start der Anhörung, am 5. November um 10 Uhr zu entnehmen. Auch auf die Notwendigkeit, sich auszuweisen und rechtzeitig anzureisen wird hingewiesen, aber zur Tagesordnung und weiteren Einzelheiten wird auf ein späteres „Informationsblatt“ im Internet verwiesen. Dass keine individuelle Einladung erfolgt, hatte die Regierungspräsidentin schon bei der Übergabe der Einwendungen am 5. Oktober 2012 angekündigt. Alles rechtens abgearbeitet, aber auch bürgerfreundlich? Wer als Einwender zum Beispiel aus dem südlichen Monheim anreisen möchte, muss sich bereits gegen 6 Uhr 30 auf dem Weg machen, um mit Bus und Bahn rechtzeitig nach Essen zu kommen und sicher eingelassen zu werden. Wenn sich jemand für die Anhörung frei nehmen muss, beispielsweise durch Anmeldung von Urlaub beim Arbeitgeber oder wegen der Versorgung von Kindern oder Angehörigen, wird dies allein terminlich jetzt schon eng. Da werden sich viele Einwender erst überlegen, was sie bei dem Termin in Essen erwartet. Können sie überhaupt abschätzen, – ob versucht wird, wichtige Themen auszublenden? – an welchem Tag sie ihre Einwendung erläutern können? – wieviel Zeit ihnen dafür gewährt wird? – welche Antworten der Bezirksregierung von Bayer bereits vorliegen? Fazit: Die Rahmenbedingungen sind alles andere als bürgerfreundlich! Gerade deswegen sollen auch die, die nicht in Essen erscheinen können, die Möglichkeit zur – dann auch öffentlichen – Meinungsäußerung bekommen. Denn eines steht schon vor der Anhörung fest: Die Bayer-CO-Giftgas-Pipeline muss weg, denn sie bedroht Tausende!