Umwandlungsgenehmigung in CO-Pipeline rechtswidrig

– wir unterstützen die ermittelnde Staatsanwaltschaft Die Strafanzeige des Leverkusener Bürgers Gottfried Schweitzer gegen Bayer und die Bezirksregierung Köln wegen der Genehmigung der Durchleitung von hochgiftigem Kohlenmonoxid (CO) durch eine alte Pipeline zwischen Dormagen und Leverkusen hat bereits Wellen geschlagen. Kölner Stadtanzeiger WDR Nachrichten Jetzt gibt es weitere Anhaltspunkte für die Rechtwidrigkeit der im jahr 2000 erteilten Genehmigung. Wir hatten bereits im Jahr 2008 bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln auf unser Informationsersuchen nicht nur die technischen Daten der CO-Leitung erhalten, sondern auch als Rechtsgrundlage für den Betrieb der Leitung § 5 Abs. 1 der Gashochdrucksverordnung genannt bekommen. Damals hatten wir keinen Grund gesehen, an dem rechtmäßigen Handeln der Behörde zu zweifeln. Aber eine jetzt angestellte Recherche brachte es an den Tag: Die angesprochene Gashochdruckleitungsverordnung ist, wie in § 1 Ziffer (1) ausdrücklich beschrieben, nur für “Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen” anzuwenden. Die Kohlenmonoxidleitung hätte als Produktenleitung also nach den dafür einschlägigen Vorschriften geprüft und bewertet werden müssen. Warum dies nicht geschehen ist, was der damals ebenfalls eingeschaltete TÜV versäumt hat, weshalb die Öffentlichkeit nicht informiert und beteiligt wurde und ob es überhaupt eine Beteiligung z.B. von weiteren Behörden wie der Feuerwehr gab, wird jetzt durch die Staatsanwaltschaft zu klären sein. Wir werden mit unseren Informationen die ermittelnde Staatsanwaltschaft gerne unterstützen und sind gespannt, was noch an weiteren Merkwürdigkeiten in diesem dubiosen Verfahren herauskommt.

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