PM BUND: BUND kritisiert “Fracking-Ermöglichungsgesetz”

– Jetzt sind NRW-Abgeordnete und die Landesregierung gefordert Düsseldorf, 01.04.2015 | Anlässlich der heute vom Bundeskabinett gebilligten Kabinettsbeschlüsse zur Fracking-Technologie fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die NRW-Bundestagsabgeordneten zum Widerstand gegen das “Fracking-Ermöglichungsgesetz” auf. Der von der Bundesregierung geplante Rechtsrahmen würde Tür und Tor zum Einsatz der Risiko-Technologie auch in Nordrhein-Westfalen öffnen. Aber auch die Landesregierung sei gefordert. “Es ist schon erstaunlich, dass die vom Niederrhein stammende Bundesumweltministerin Hendricks die von der NRW-Landesregierung und dem NRW-Landtag getroffenen Beschlüsse gegen Fracking ignoriert und die Interessen der Energiekonzerne offenbar höher gewichtet als den Schutz von Mensch und Umwelt”, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Würde der rechtliche Rahmen mit der umstrittenen 3.000 m-Regelung vom Bundestag verabschiedet, sei damit unmittelbar der Weg frei für Fracking-Bohrungen am südlichen Niederrhein und im zentralen Münsterland. Die vorgesehene Möglichkeit von Probe-Bohrungen sei zudem eine Hintertür zur landesweiten Etablierung der riskanten Fördertechnik. “Jetzt sind die NRW-Bundestagsabgeordneten gefordert, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen”, sagte Jansen. “Das Gesetzespaket muss im Parlament abgelehnt werden. Wir brauchen stattdessen ein generelles Fracking-Verbots-Gesetz.” Aber auch die NRW-Landesregierung sei in der Pflicht. Jetzt müsse Ministerpräsidentin Kraft ihre Ankündigung wahrmachen, dass es hierzulande kein Fracking geben werde, solange sie im Amt ist. Das Mindeste sei, sich für eine uneingeschränkte Länderöffnungsklausel einzusetzen. Daneben müsse das Land aber auch die eigenen Möglichkeiten nutzen und zum Beispiel im Zuge der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes ein Ausschluss der Fracking-Technologie verankern.

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