Gnadenfrist für Hambacher Forst

Derzeit lediglich 14 zusätzliche Tage bis zur endgültigen Zerstörung meldet der BUND NRW in einer Pressemitteilung:

Atempause für den Hambacher Wald

RWE darf nicht am 1. Oktober roden

Düsseldorf, 06.09.2018 | RWE muss die ab dem 1. Oktober geplanten Rodungen im Hambacher Wald verschieben. Im Klage-Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW wegen der Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Hambach hat der Kohlekonzern gestern nach Aufforderung durch das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage abgegeben. Danach sicherte RWE zu, nicht vor dem 14. Oktober mit Rodungen beginnen zu wollen. Die gestern im Wald begonnenen Maßnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit den geplanten Rodungen.Für den BUND ist das ein erster wichtiger Schritt: Der Hambacher Wald bekomme damit eine Atempause. Allerdings rechnet der Umweltverband nach eigener Aussage damit, dass in diesem Winter keine Rodungen stattfinden. Der  BUND erwartet, dass RWE die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die anhängige BUND-Klage abwartet. Sollte RWE hierzu nicht bereit sein, hofft der BUND darauf, dass das OVG es nicht zulässt, dass RWE vor dem Abschluss der richterlichen Prüfung im Eilverfahren Fakten schafft. Im Übrigen könne  RWE nicht belegen, dass die Durchführung von Rodungsarbeiten bereits diesen Winter – geschweige denn bereits im Oktober – beginnen müssen, um einen Tagebaustillstand zu vermeiden.

Der BUND fordert ferner das Land NRW, RWE und die Waldbesetzer auf, alles zu unterlassen, was zu einer weiteren Eskalation und Gewalt im Hambacher Wald führt. Dieser Konflikt müsse gewaltfrei gelöst werden.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/hambach-klage

Ansprechpartner: Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW, T. 49 172 / 29 29 733

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