PM BUND NRW: BUND klagt gegen die CO-Pipeline

Risiken für Mensch und Natur bleiben unbeherrschbar

Düsseldorf, 30.10.2018 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen eingelegt. Dieser war von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen worden und sieht unter anderem die Verlegung einer zusätzlichen Geo-Grid-Matte und Änderungen während der Bauausführung der umstrittenen Giftgasröhre vor.Trotzdem stuft der BUND die Risiken als weiterhin unbeherrschbar ein. „Der Betreiber Covestro betont zwar, alles für die Sicherheit tun zu wollen. Mit dem Versprechen ist das Unternehmen aber schon beim Bau der Leitung gescheitert“, sagt der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Der BUND will deshalb mit der Klage erreichen, dass die Fernleitung endgültig außer Betrieb bleibt.

Die CO-Pipeline  beschäftigt  seit  mehr als elf Jahren  Anwohner und Gerichte entlang der Trasse von Dormagen bis Krefeld-Uerdingen. Ursprünglich von Bayer Material Science beantragt und gebaut, ist inzwischen Covestro der Eigentümer.

Bayer hat sich in den Jahren 2007 bis 2011 bei den Bauausführungen an mehreren hundert Stellen über die Planvorgaben hinweggesetzt. „Im Ergebnis wurde nicht ein Kilometer entsprechend der genehmigten Planung gebaut“, konstatiert Dieter Donner von der BUND-Regionalgruppe Düsseldorf. „Dieser Pfusch am Bau hat dazu beigetragen, dass Bayer im Jahr 2012 einen umfangreichen Planänderungsantrag einreichen musste.“

Gegen diese Planänderungen haben in der Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als 24.000 Menschen und auch der BUND Einwendungen erhoben. „Doch der jetzt ergangene Planänderungsbescheid enttäuscht auf ganzer Linie“ so Donner. „Die Bezirksregierung hat alle Abweichungen nachträglich genehmigt.“

Durch die Rohrleitung soll CO (Kohlenmonoxid) in großen Mengen transportiert werden. CO ist ein unsichtbares Giftgas, das dazu noch geruchlos ist und so Betroffene deshalb nicht wahrnehmen können, dass sie durch das Gas „ersticken“. Da CO sich in der Luft nicht verflüchtigt, sondern sich bodennah ausbreitet, ist jeder Austritt von CO eine tödliche Gefahr für Mensch und Tier.

Bislang hat die Chemieindustrie solche Leitungsrisiken vermieden, imdem sie solche gefährlichen Stoffe nur in besonders gesicherten Werken vor Ort produziert und verbraucht hat. Mit diesem Grundsatz hatten Bayer und die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Planfeststellung Anfang 2007 gebrochen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 8429/18

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