CO-Pipeline wieder vor Gericht – seltsame Kehrtwende des OVG und

– Gefahrenabwehr nicht mehr gefragt?

Der erste Prozesstag war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihrer früheren Überzeugung der Verfassungswidrigkeit der CO-Pipeline. Eine vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde bisher nicht geliefert. Weshalb der Senat nicht bereit war sich mit den Klägern inhaltlich dazu auseinander-zusetzen bleibt unklar. Prozessbeteiligte und Beobachter müssen also bis zur Entscheidung der OVG – Richter auf eine Begründung warten.

Dieses Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als ein Jahrzehnt in Atem hält, wird in der aktuellen Verhandlung auch geprägt von juristischen Streitigkeiten über „Formalien“ wie Zulässigkeit und Verfristung von Themen, Gefährdungseinschätzungen und einer anzuhörenden Expertin der Kläger.

Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung ihrer Vorlage durch die Kammer des BVG zum Rohrleitungsgesetz kommentarlos hinnimmt und auch auf die Planfeststellungsbeschlüsse überträgt. Und dies obwohl die Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die die „Gemeinwohlorientierung“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die früheren Argumente des OVG eigentlich stützt. Die dort angesprochenen „zahlreichen Kohlenmonoxid verarbeitenden Unternehmen“ sind dort nicht zu finden. Dort sind ausschließlich früher Bayer derzeit Covestro als Begünstigte erkennbar.
Auch die nach der Kammerentscheidung in der juristischen Literatur aufbrandende heftige Kritik an der Entscheidung fand bisher keine Beachtung.

Am zweiten Tag der Verhandlung nahmen die zahlreichen Beweisanträge der Klägeranwälte vor allem zu Sicherheitsfragen viel Zeit in Anspruch, da diese einzeln „verlesen“ werden mussten. Ob diese im Prozess zugelassen werden, ist nun von den OVG-Richtern zu entscheiden. Deshalb geht es erst nächsten Freitag weiter.

Der Bezirksregierung und Covestro würden die Anträge am liebsten pauschal als unzulässig abgelehnt sehen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten:„Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir für jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.
Soll diese Haltung den Prozess bestimmen, kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner gar nicht mehr vor. Seltsam bei möglichen 140 Toten und 790 Schwerverletzen , die laut Bayer- Ausbreitungs-Keule am Beispiel einer betroffenen Siedlung in Hilden zu erwarten sind. (siehe Anlage)

Das wird Kläger, Anwohner und uns – Stopp-CO-Pipeline-Initiative – anspornen, den Protest auch nach 13 Jahren weiter zu führen. Nächste Gelegenheit bieten die kommende Kommunalwahl und darauf folgende Landtagswahl.

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