CO-Pipeline: OVG Münster hat entschieden

Kurz-Resümee: Gefahr für den Bürger kann vernachlässigt werden  – Profit für die Industrie hat Priorität 1

Zuerst der Link zum WDR: Klage gegen CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld abgewiesen 

Und hier in ungewohnter Form die Pressemitteilung der Initiative „Stopp CO-Pipeline“:

CO-Pipeline Urteil gefällt – unser Kampf geht unter anderen Bedingungen weiter

Kurzstatement zur Urteilsverkündung des OVG am 31.08.2020

Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung zur Kenntnis nehmen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von mehr als 100.000 durch die CO-Giftgaspipeline gefährdeten Anwohner.

Wir gehen – trotz evtl. gegenteiliger Äußerung des OVG – davon aus, dass dieses Urteil im Lichte neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene nochmals intensiv abgeklopft wird. Dort ist man sowohl hinsichtlich der Gefahrenabwehr, der Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch der Öffentlichkeitsbeteiligung erheblich weiter. Insofern war dies heute für uns nicht das Finale, sondern der Start in weitere Runden.

Mindestens vier Mängel sehen wir in der Entscheidung:

  1. Abkehr von der eigenen Argumentation zur Verfassungswidrigkeit der Enteignungen ohne schlüssige Begründung.
  2. Im Planänderungsverfahren neu eingebrachte Gefährdungen hinsichtlich der fehlenden Schutzwirkung auch der zweiten Schutzmatten, der möglichen Ausbreitung des tödlichen CO-Giftgases und der gefährlichen Detektions- und Warnlücke bei einer Leckage wurden nicht in diesem Verfahren behandelt und dazu eingebrachte Beweisanträge wurden zurückgewiesen.
  3. Mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planänderungen und sogenannten Planergänzungen und Rückzug auf ältere Rechtsauffassungen dazu.
  4. Keinerlei Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bürger sowohl hinsichtlich des Todesrisikos, der schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung und Ablehnung der Betrachtung möglicher Wohnwertverluste am eigenen Heim.

Der Vorsitzende hat bei seinem Vortrag an zwei Punkten Emotionen gezeigt. Einmal als er ausführte, dass das OVG den Vorgaben der Verfassungsrichter folgt und die früher vertretene und gut begründete Verfassungswidrigkeit der Enteignungen kassierte.

Eine weitere emotional aufgeladene Stelle, wo die Stimme brüchig wurde, war seine versuchte Erklärung, dass er die Gefährlichkeit des CO-Giftgases selbst unter Tage kennengelernt habe, aber er dennoch die Entscheidung für diese Pipeline für vertretbar halte.

Wir sind als Bürgerinitiative, die sich für Leben und Unversehrtheit hunderttausender Anwohner einsetzt, entschlossen weiter zu kämpfen und alle Kläger weiter aktiv zu unterstützen. Dabei sehen wir auch unsere Lokalpolitik an unserer Seite. Einige Kommunen haben dazu ihre weitere Unterstützung bereits im Vorfeld der Verhandlung beschlossen.

Nun werden wir auch die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und mit allen Mitstreitern beraten, wie wir weiter vorgehen. Das wird wegen der bevorstehenden Kommunalwahl hier in allerdings erst nach Mitte September möglich sein.

 

 

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