BUND zur Sachverständigen Überprüfung des Sicherheitsmanagements der Fa. Shell Düsseldorf, 16.04.2015 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt das heute vorgelegte Gutachten zum Sicherheitsmanagement der Rheinland Raffinerie der Firma Shell. Entscheidend sei jetzt, welche konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebs- und Anlagensicherheit ergriffen würden. „Die Gutachter haben eine detaillierte Untersuchung der Schwachstellen des Raffineriebetriebes vorgelegt, mit zahlreichen Empfehlungen, wie es besser werden kann“, sagte Paul Kröfges, Chemie- und Wasserexperte des BUND. „Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass diese umgesetzt und die versprochenen Millioneninvestitionen in die Anlagensicherheit auch getätigt werden.“ Bis in das Jahr 2014 hinein kam es in der Rheinland Raffinerie der Firma Shell im Kölner Süden (Godorf und Wesseling) in dichter Folge zu Stoffaustritten, Explosionen und Bränden. Dies war für den BUND Anlass, die Betreiberqualität der Betriebsleitung zu hinterfragen und eine unabhängige Expertenuntersuchung des Anlagen- und Sicherheitszustandes der Firma zu fordern. Nachdem diese im Frühjahr 2014 vom NRW Umweltministerium veranlasst wurde, liegt jetzt nach neunmonatiger intensiver Durchleuchtung der Abschlussbericht vor. Für den BUND besonders interessant seien die Feststellungen des Gutachters, dass bei Shell zu stark reaktiv gehandelt und mehr Geld in Produktionsanlagen gesteckt wurde, statt in Instandhaltungsmaßnahmen von Rohrleitungen mit wassergefährdenden Stoffen. „Hier wurde jahrelang nach dem Motto „wenn es knallt, wird repariert“ gehandelt“, kritisierte Kröfges. Darüber hinaus sei nunmehr belegt, dass wasserrechtliche Vorgaben nicht eingehalten und über viele Jahre eine Monokultur der externen Prüfung durch den TÜV gepflegt wurden. Da der TÜV gleichzeitig beratende Tätigkeiten ausführte, bestand damit die Gefahr von Interessenkollisionen. Deutliche Kritik wird auch an der Bezirksregierung geübt, der u.a. vorgehalten wird, nicht ihre Befugnis wahrgenommen zu haben, nachträglich eine Anpassung an den Stand der Technik bei der Leckageüberwachung alter Leitungen eingefordert zu haben. Hierdurch sei eine Vergrößerung des Kerosinschadens im Grundwasser Wesselings entstanden. Kritik übt der BUND hingegen an der Ausklammerung grundsätzlicher Fragestellungen zum Risikopotenzial der Ballung von Öl und Chemiebetrieben im Kölner Süden. „Wir vermissen auch eine Bewertung des erhöhten Risikos durch die Ausbauplanungen des Godorfer Chemiehafens zum Containerhafen“, so der BUND-Experte Kröfges. Eine Erhöhung des Risikos in diesem bereits stark vorbelasteten Gebiet sei inakzeptabel. Insgesamt sieht der BUND aber eine Untersuchung wie die vorliegende als geeignet an, das Risiko von petrochemischen und ähnlichen Betrieben zu bewerten.
Autor-Archiv:Kendel
Bauaufsicht in Hilden am Limit?
Oder warum muss der BUND Hilden die Mängel aufdecken? Hier die Pressemitteilung des BUND Hilden: „Kastanie weiter ungeschützt?“ Hier zur Verdeutlichung die schematische Darstellung der Kronentraufe Der „Investor“ versucht durch Crowdfunding das Geld für den Bau aufzutreiben. Siehe RP vom 07.04.2015 Finanzierung über Crowdfunding Da kann man ja schon mal den im Bebauungsplan schriftlich festgelegte Schutz der Kastanie am ehemaligen Jueck außer acht lassen. Sicher wird es viel billiger die alte Kastanie zu fällen und laut Bebauungsplan eine Neue mit unglaublichen 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Egal wie groß die Kastanie ist. Sie steht im (Hinter-)Hof und rechtfertigt dann auch den Namen „Kastanienhof“ – fürs Crowdfunding…
Kronentraufe Schema
Von Wikipedia übernommen Die schematische Darstellung der Kronentraufe – wir mussten uns auch erst noch mal schlau machen…
Hilden – wo liegt die Bauwut näher?
Soviel Bauwut kann die Überwachung schon mal erschweren… Die RP berichtet über Diese Bauprojekte werden bald fertig Das ist aber nur ein Ausschnitt der aktuellen Bautätigkeiten in der dichtest besiedelten kreisangehörigen Stadt in Deutschland. Bei soviel Arbeit kann die Bauverwaltung ja unmöglich den Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie bemerken. Fällt ja auch nicht in ihre Zuständigkeit. Man hätte die untere Wasserbehörde des Kreises von Amts wegen trotzdem einzuschalten können. Dies hat dann der BUND Hilden getan. Mit Erfolg – die untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann hat schnell reagiert und schon für den 09.04.2015 Ortsbesichtigung der Baustelle Schwanenstraße an der Itter veranlasst. Hier die Pressemitteilung des BUND Hilden vom 07.04.2015: Wasserbehörde des Kreis Mettmann bestätigt – unzulässige Lagerung von Baumaterialien im Itter-Schutzstreifen Zur Veranschaulichung hier ein Bild von der Baustelle mit dem Suchspiel: Wo ist hier ein Schutzstreifen? Wenn es Neuigkeiten gibt melden wir uns wieder.
Ostermontag 2015
– kalt aber trocken und mehr als 20 Kinder haben MUTige Ostereier gesucht in der Giesenheide Hier einige fleißige Ostereiersucher Auch die Eltern waren mit dabei
MUT wünscht
Bitte nicht vergessen: wir sehen uns am Ostermontag ab 15:00 Uhr in der Giesenheide zum Ostereier suchen.
PM BUND: BUND kritisiert „Fracking-Ermöglichungsgesetz“
– Jetzt sind NRW-Abgeordnete und die Landesregierung gefordert Düsseldorf, 01.04.2015 | Anlässlich der heute vom Bundeskabinett gebilligten Kabinettsbeschlüsse zur Fracking-Technologie fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die NRW-Bundestagsabgeordneten zum Widerstand gegen das „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ auf. Der von der Bundesregierung geplante Rechtsrahmen würde Tür und Tor zum Einsatz der Risiko-Technologie auch in Nordrhein-Westfalen öffnen. Aber auch die Landesregierung sei gefordert. „Es ist schon erstaunlich, dass die vom Niederrhein stammende Bundesumweltministerin Hendricks die von der NRW-Landesregierung und dem NRW-Landtag getroffenen Beschlüsse gegen Fracking ignoriert und die Interessen der Energiekonzerne offenbar höher gewichtet als den Schutz von Mensch und Umwelt“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Würde der rechtliche Rahmen mit der umstrittenen 3.000 m-Regelung vom Bundestag verabschiedet, sei damit unmittelbar der Weg frei für Fracking-Bohrungen am südlichen Niederrhein und im zentralen Münsterland. Die vorgesehene Möglichkeit von Probe-Bohrungen sei zudem eine Hintertür zur landesweiten Etablierung der riskanten Fördertechnik. „Jetzt sind die NRW-Bundestagsabgeordneten gefordert, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen“, sagte Jansen. „Das Gesetzespaket muss im Parlament abgelehnt werden. Wir brauchen stattdessen ein generelles Fracking-Verbots-Gesetz.“ Aber auch die NRW-Landesregierung sei in der Pflicht. Jetzt müsse Ministerpräsidentin Kraft ihre Ankündigung wahrmachen, dass es hierzulande kein Fracking geben werde, solange sie im Amt ist. Das Mindeste sei, sich für eine uneingeschränkte Länderöffnungsklausel einzusetzen. Daneben müsse das Land aber auch die eigenen Möglichkeiten nutzen und zum Beispiel im Zuge der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes ein Ausschluss der Fracking-Technologie verankern.
April – April
– wer die Betonfraktionen in Hilden kennt, wusste sofort Bescheid: unser Artikel „Bauwut in Hilden gestoppt“ war leider nur ein Aprilscherz…
Bauwut in Hilden gestoppt
– in gemeinsamer mitternächtlicher Sitzung beschließen Rat und StEA einstimmig das Ende der Bauwut Die Stornierung der Sitzungen von Rat und StEA mangels Tagesordnungspunkten zu Beginn des Jahres lies schon Hoffnung auskeimen. Heute dann dieser Beschluss: Es werden keine neuen Bauvorhaben mehr unterstützt – alle noch nicht endgültig beschlossenen Vorhaben werden abgelehnt. Bei bereits beschlossenen Vorhaben wird die rechtliche Möglichkeit der nachträglichen Aufhebung geprüft. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Flächen entsiegelt werden können. Ab sofort hat die Natur in Hilden Vorrang vor jeder Versiegelung! Dann hat der Biber doch eine echte Chance – siehe dazu PM des BUND Hilden
PM BUND: BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer im Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden
Düsseldorf/Berlin, 11. März 2015 | Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, einer Tochter der Bayer AG, gewonnen. Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“ um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. „Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muss daher seine Bienen gefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen Pestiziden einzustellen“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Außerdem müssten die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und werde vom BVL als „bienenungefährlich“ eingestuft. Auslöser des Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten“, mit welchem der BUND darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten. Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Bereits rund 20.000 Protestschreiben gegen diese Klage und den umstrittenen Wirkstoff Thiacloprid sind innerhalb eines Monats bei Bayer eingegangen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.bund.net/bayer Einen Hintergrund „Fragen und Antworten“ zum Streit Bayer contra BUND finden Sie im Internet unter: www.bund.net/bayer-faq