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CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August

Plötzlich und unerwartet berichtet die Rheinische Post ganzseitig über die CO-Pipeline…

Ganz offensichtlich wusste auch die Initiative „Stopp- CO-Pipeline“ nichts von dem „Termin“ – zumindest hat der „Flurfunk“ nichts geflüstert. Beim OVG Münster sind online  nur die Januar-Termine veröffentlicht.

Hier der Link zur RP vom 16.01.2020:  CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August

Stell dir vor, MUT lädt die Presse ein und (fast) keiner kommt…

Einziger Vertreter dieser Zunft:  anzeiger24  ist vor Ort und veröffentlicht diesen Bericht

Und dies war unser Anliegen: 

Der Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung zu Gunsten von Bayer bzw. Nachfolger Covestro  hat neue Klagemöglichkeiten eröffnet.

Alleine in Hilden gibt es drei neue Kläger. Unterstützung durch die Stadt Hilden wurde abgelehnt.

Uns ist es sehr wichtig die Kläger  finanziell zu unterstützen, da sie das Kostenrisiko im mittleren 4-stelligen Euro-Bereich erstinstanzlich ggf. alleine  tragen.

Den Klägern ist die Klage so wichtig, dass sie fast die Unterstützung ablehnen wollten.

Das geht aber gar nicht!

Sie – die Kläger – sind direkt betroffen von der CO-Pipeline, aber ihre Klage dient indirekt auch allen anderen Bürgern, denen ein wirklich fundiertes Klagerecht fehlt.

MUT übergibt am 11.12.2019 aus der  Vereinskasse € 250.- an jeden der 3 Kläger.

Zum 12. Jahrestag des Planfeststellungsbeschlusses  haben wir zu Spenden zwecks Unterstützung der Kläger aufgerufen. Bisher sind € 2.725.-  gespendet worden und wir möchten erneut zu Spenden aufrufen.

Wenn auch Sie spenden wollen, hier die dazu notwendigen Daten:

Empfänger:                 Bürgerinitiative MUT e.V.
IBAN:                            DE08 3406 0094 0006 8421 57
Verwendungszweck:  Unterstützung „Bürger gegen CO-Pipeline“

Und hier finden Sie die aktualisierten Daten zur Geschichte der CO-Pipeline:  Fakten-CO-Pipeline 11.12.2019

CO-Pipeline: Ausverkauf?

Covestro verkauft Polycarbonat-Geschäft! Jetzt verkaufen schon die weiter, die von Bayer übernommen haben…

Hier die Pressemitteilung der Initiative „Stopp-CO-Pipeline“

Heiße Kiste – auch das Thema Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg wird mitgekauft. Die Gefahren für die Pipeline werden gerne verniedlicht. Welche Gefahr da im Boden auch nach 70 Jahren noch lauert wurde anschaulich dargestellt in Quarks und CO.

Hier der Link zur Mediathek:

Explosives Erbe unter unseren Füßen

Schon wieder Limburg…

Am 28.08.2007 explodiert bei Limburg eine Pipeline

Spiegel online 28.08.2007: 100-Meter-Flamme schoss auf Dorf zu

Zitat aus unserem Pipeline-Lexikon (Seite 16):  Pipeline- Unglücke  

Ursächlich sind laut Statistiken zu etwa 50 % äußere Einwirkungen (Baggerunfälle), gut 40  % inneres Versagen und knapp 10 % sonstige Umstände, vor allem geologische Einflüsse. Explosionsunglücke können lebensbedrohende Auswirkungen in bis zu 300 m Entfernung verursachen. Künftig muss daher mit raumordnerischen Maßnahmen ein hinreichender Abstand von Pipelines und Bebauung sichergestellt werden.
(®UN ECE).

Hier der Link zu unserem Pipeline Lexikon

Auch die Gefahr durch  Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg ist darin bereits thematisiert (Seite 12)

Am 22.06.2019 explodiert eine Weltkriegsbombe mit chemischen Zünder ohne Fremdeinwirkung bei Limburg und hinterlässt einen tiefen Krater

Spiegel online Weltkriegsbombe explodiert auf Feld in Limburg von selbst

Das lässt natürlich die Gefahren für und durch die CO-Pipeline wieder richtig hochkochen…

Hierr die Pressemitteilung der Initiative „Stopp CO-Pipeline“

44 Klagen gegen CO-Pipeline laut Verw.Gericht

Hier für alle Interessierten kurzgefasst der aktuelle Stand des Verfahrens CO-Pipeline

Zitat Verwaltungsgericht Düsseldorf:

CO-Pipeline und kein Ende

Gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur CO-Pipeline vom 10. August 2018 sind sechs Klagen erhoben worden, fünf Klagen von Nachbarn und eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die (Muster-)Klageverfahren gegen den Ausgangsbeschluss sind unverändert vor dem Oberverwaltungsgericht NRW anhängig. 38 – mit Blick auf die „Musterverfahren“ zum Ruhen gebrachte – Klageverfahren gegen den Ausgangsbeschluss sind weiterhin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten. Diese wird auch den Planänderungsbeschluss zum Gegenstand haben.

Auch die RP greift die Jahrespressemitteilung auf

Wenn Sie die Kläger unterstützen wollen: hier unser Artikel vom 18.02.2019