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CO-Pipeline: Spenden zur Unterstützung Hildener Kläger

Bisher wurde fleißigst von Privatpersonen gespendet. Über 3.000 EUR sind so schon zusammen gekommen.

Das Urteil des OVG Münster zur CO-Pipeline vom  hat die Firma Ökoword AG bewogen unser Anliegen mit einer großzügigen Spende zu unterstützen.

Die Pressemitteilung von Ökowold stellen wir Ihnen – wenn auch leider mit großer Verspätung – hier zur Verfügung.

Wenn eine Pressemitteilung so beginnt

ÖKOWORLD AG unterstützt die MUT e.V. in Hilden gegen die Bayer-Giftgas-Pipeline / „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist eine Niederlage gegen das Menschsein!“

hat sie es verdient, komplett gelesen zu werden! Lesen Sie bitte hier:

ÖKOWORLD unterstützt Klägerinnen und Kläger über eine Spende an die Bürgerinitiative MUT e.V.

CO-Pipeline: Kleiner Nachtrag zum Urteil OVG Münster

Neeiin    –  die Technik ist bestens – kein Anwohner ist gefährdet  –  wir können einfach mal durchwinken und der Industrie endlich den Profit beschaffen…

Tja – und wir müssen unseren Spruch „das Gericht wird uns das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgeben“ revidieren.

Sprüche der beiden aus 2007:

Regierungspräsident Bezirksregierung Düsseldorf

Von ihm stammte auch der Spruch: „Die Pipeline ist so sicher wie ein Atomkraftwerk“

Fukushima war später…

Pressesprecher der Bezirksregierung Düsseldorf

CO-Pipeline: OVG Münster hat entschieden

Kurz-Resümee: Gefahr für den Bürger kann vernachlässigt werden  – Profit für die Industrie hat Priorität 1

Zuerst der Link zum WDR: Klage gegen CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld abgewiesen 

Und hier in ungewohnter Form die Pressemitteilung der Initiative „Stopp CO-Pipeline“:

CO-Pipeline Urteil gefällt – unser Kampf geht unter anderen Bedingungen weiter

Kurzstatement zur Urteilsverkündung des OVG am 31.08.2020

Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung zur Kenntnis nehmen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von mehr als 100.000 durch die CO-Giftgaspipeline gefährdeten Anwohner.

Wir gehen – trotz evtl. gegenteiliger Äußerung des OVG – davon aus, dass dieses Urteil im Lichte neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene nochmals intensiv abgeklopft wird. Dort ist man sowohl hinsichtlich der Gefahrenabwehr, der Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch der Öffentlichkeitsbeteiligung erheblich weiter. Insofern war dies heute für uns nicht das Finale, sondern der Start in weitere Runden.

Mindestens vier Mängel sehen wir in der Entscheidung:

  1. Abkehr von der eigenen Argumentation zur Verfassungswidrigkeit der Enteignungen ohne schlüssige Begründung.
  2. Im Planänderungsverfahren neu eingebrachte Gefährdungen hinsichtlich der fehlenden Schutzwirkung auch der zweiten Schutzmatten, der möglichen Ausbreitung des tödlichen CO-Giftgases und der gefährlichen Detektions- und Warnlücke bei einer Leckage wurden nicht in diesem Verfahren behandelt und dazu eingebrachte Beweisanträge wurden zurückgewiesen.
  3. Mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planänderungen und sogenannten Planergänzungen und Rückzug auf ältere Rechtsauffassungen dazu.
  4. Keinerlei Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bürger sowohl hinsichtlich des Todesrisikos, der schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung und Ablehnung der Betrachtung möglicher Wohnwertverluste am eigenen Heim.

Der Vorsitzende hat bei seinem Vortrag an zwei Punkten Emotionen gezeigt. Einmal als er ausführte, dass das OVG den Vorgaben der Verfassungsrichter folgt und die früher vertretene und gut begründete Verfassungswidrigkeit der Enteignungen kassierte.

Eine weitere emotional aufgeladene Stelle, wo die Stimme brüchig wurde, war seine versuchte Erklärung, dass er die Gefährlichkeit des CO-Giftgases selbst unter Tage kennengelernt habe, aber er dennoch die Entscheidung für diese Pipeline für vertretbar halte.

Wir sind als Bürgerinitiative, die sich für Leben und Unversehrtheit hunderttausender Anwohner einsetzt, entschlossen weiter zu kämpfen und alle Kläger weiter aktiv zu unterstützen. Dabei sehen wir auch unsere Lokalpolitik an unserer Seite. Einige Kommunen haben dazu ihre weitere Unterstützung bereits im Vorfeld der Verhandlung beschlossen.

Nun werden wir auch die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und mit allen Mitstreitern beraten, wie wir weiter vorgehen. Das wird wegen der bevorstehenden Kommunalwahl hier in allerdings erst nach Mitte September möglich sein.

 

 

OVG Münster – Freitag – 28.08.2020 – CO-Pipeline

– Urteilsverkündung geplant

CO-Pipeline als „normale Leitung“  vor Gericht ??? !!! …

Nicht ohne Pressemitteilung der Initiative: „Stopp CO-Pipeline“

Und hier die Todeskeule in Hilden Süd: CO-Keule-Tote-Hilden aus Originalunterlagen von Bayer!!

Eigentlich sollten hier jetzt noch Bilder der Banner von Büssow und Hamacher zu sehen sein – klappt leider auf die Schnelle nicht – werden nachgereicht…

Ausgefallen wegen Corona-Hype

Bereits am 13.02.2020 wurden Cafeteria und Bürgersaal für Veranstaltungen von MUT angefragt. Schon am 14.02. standen die Termine fest: Jahreshauptversammlung MUT 06.05.2020 und Podiumsdiskussion zur Kommunalwahl 25.08.2020.

Am 16.04.2020 hat sich dann alle Planung in Luft aufgelöst. Die JHV wird verschoben bis das Amtsgericht sie anmahnt. Wie gut, dass noch kein Moderator für die Podiumsdiskussion engagiert war und selbst die Einladungen für die Bürgermeisterkandidaten waren in den unklaren Zeiten noch nicht abgeschickt…

Also keine JHV und keine Podiumsdiskussion.

Auch unser  vom OVG Münster erhofftes Geburtstagsgeschenk ist ausgeblieben. So ist MUT denn 20 Jahre geworden ohne Geschenke und die Feier fand im kleinen Kreis des Vorstands statt…

Das OVG Münster kann uns gerne auch noch nachträglich am nächsten Freitag mit einem bürgerfreundlichen Urteil zur CO-Pipeline ein Geschenk machen und uns den Glauben an den Rechtsstaat zurückgeben.

 

CO-Pipeline wieder vor Gericht – seltsame Kehrtwende des OVG und

– Gefahrenabwehr nicht mehr gefragt?

Der erste Prozesstag war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihrer früheren Überzeugung der Verfassungswidrigkeit der CO-Pipeline. Eine vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde bisher nicht geliefert. Weshalb der Senat nicht bereit war sich mit den Klägern inhaltlich dazu auseinander-zusetzen bleibt unklar. Prozessbeteiligte und Beobachter müssen also bis zur Entscheidung der OVG – Richter auf eine Begründung warten.

Dieses Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als ein Jahrzehnt in Atem hält, wird in der aktuellen Verhandlung auch geprägt von juristischen Streitigkeiten über „Formalien“ wie Zulässigkeit und Verfristung von Themen, Gefährdungseinschätzungen und einer anzuhörenden Expertin der Kläger.

Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung ihrer Vorlage durch die Kammer des BVG zum Rohrleitungsgesetz kommentarlos hinnimmt und auch auf die Planfeststellungsbeschlüsse überträgt. Und dies obwohl die Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die die „Gemeinwohlorientierung“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die früheren Argumente des OVG eigentlich stützt. Die dort angesprochenen „zahlreichen Kohlenmonoxid verarbeitenden Unternehmen“ sind dort nicht zu finden. Dort sind ausschließlich früher Bayer derzeit Covestro als Begünstigte erkennbar.
Auch die nach der Kammerentscheidung in der juristischen Literatur aufbrandende heftige Kritik an der Entscheidung fand bisher keine Beachtung.

Am zweiten Tag der Verhandlung nahmen die zahlreichen Beweisanträge der Klägeranwälte vor allem zu Sicherheitsfragen viel Zeit in Anspruch, da diese einzeln „verlesen“ werden mussten. Ob diese im Prozess zugelassen werden, ist nun von den OVG-Richtern zu entscheiden. Deshalb geht es erst nächsten Freitag weiter.

Der Bezirksregierung und Covestro würden die Anträge am liebsten pauschal als unzulässig abgelehnt sehen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten:„Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir für jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.Weiterlesen →

Donnerstag – 13.08.2020 – ab 11:00 Uhr – Mahnwache

Hilden – CO-Schieberstation – Parkplatz – Waldbad

Das Jahrzehnte-Verfahren CO-Pipeline geht in eine neue Gerichts-Runde.
Am 19. August 2020 startet das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im Vorfeld laden wir Sie kurzfristig aber herzlich für
Donnerstag, 13.08. 2020 ab 11 Uhr nach Hilden ein.

Dort an der CO-Schieberstation auf dem Parkplatz des Waldbad Hilden (Parallel zur Elberfelder Straße 100 in Hilden, siehe Anlage) werden einige Aktive unserer Stopp-CO-Pipeline-Initiativen und Neukläger*innen – gegen die Planänderungen – eine Coronakonforme Mahnwache abhalten.

Dabei können Sie natürlich auch weitere Hintergrund – Informationen zu unseren Einschätzungen zum Prozess und dem Fortgang dieses doch sehr ungewöhnlichen und holprigen Verfahrens erhalten.

CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August

Plötzlich und unerwartet berichtet die Rheinische Post ganzseitig über die CO-Pipeline…

Ganz offensichtlich wusste auch die Initiative „Stopp- CO-Pipeline“ nichts von dem „Termin“ – zumindest hat der „Flurfunk“ nichts geflüstert. Beim OVG Münster sind online  nur die Januar-Termine veröffentlicht.

Hier der Link zur RP vom 16.01.2020:  CO-Pipeline: Gericht entscheidet im August