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Gnadenfrist für Hambacher Forst

Derzeit lediglich 14 zusätzliche Tage bis zur endgültigen Zerstörung meldet der BUND NRW in einer Pressemitteilung:

Atempause für den Hambacher Wald

RWE darf nicht am 1. Oktober roden

Düsseldorf, 06.09.2018 | RWE muss die ab dem 1. Oktober geplanten Rodungen im Hambacher Wald verschieben. Im Klage-Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land NRW wegen der Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Hambach hat der Kohlekonzern gestern nach Aufforderung durch das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage abgegeben. Danach sicherte RWE zu, nicht vor dem 14. Oktober mit Rodungen beginnen zu wollen. Die gestern im Wald begonnenen Maßnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit den geplanten Rodungen. Weiterlesen →